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Aktuell

wir öffnen

ab dem 12. Mai 2021 dürfen wir öffnen

Gäste die autark sind dürfen endlich wieder campen kommen.
Wir sind sehr sehr sehr froh, auf eine schöne Saison 2021.

Covid 19 Camping FAQ

Haben Sie geöffnet?
- leider nein   - wir dürfen noch nicht öffnen

Wann haben Sie geöffnet?
- das wissen wir leider nicht   - wir müssen abwarten was die Regierung entscheidet
- wir bekommen keine gesonderte Info, wir gucken die Nachrichten oder auf der Seite des BVCD

Was passiert mit der Anzahlung?
- nur in dem Fall dass wir nicht öffnen dürfen, bekommen Sie die Anzahlung zurück oder gut geschrieben (Aufenthalt verschieben)
- auch wenn Sie sich nicht melden und der Lockdown über Ihren geplanten Aufenthalt besteht, legen wir Ihre Anzahlung "auf Eis" und Sie können formlos zu einem neuen Datum buchen
- vorzeitiges stornieren, auf Grund einer Vermutung führt dazu dass unsere AGB´s greifen und wir die Anzahlung einbehalten und ganz normal verfahren:

Die Anzahlung wird mit unserer Buchungsbestätigung fällig und nicht erstattet.
Stornieren können Sie in schriftlicher From bis zu 2 Wochen vor Anreisedatum. (keine Rückzahlung der Anzahlung)
Stornieren bis 1 Woche vor Anreisedatum, 50 % des Mietpreises.
Kurzfristig ab 6 Tage vor Anreisetag wird Ihnen 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Auch wenn Sie die Anzahlung widerrechtlich noch nicht getätigt haben, dürfen wir diese in Rechnung stellen.

Dauercamper?
- es gilt weiterhin die Winterregel

Wir dürfen noch immer nicht öffnen

Es tut uns sehr leid, wir müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Wir wissen nicht wann es weiter gehen darf.

https://www.bvcd.de/corona/laenderregelungen.html

Info aus der Geschäftsleitung #Corona

Mit der zweiten Landesverordnung zur Änderung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 10. April 2021 wurde die Laufzeit der aktuellen 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) bis einschließlich 25. April 2021 verlängert. Damit sind Betriebe der Hotellerie und Beherbergung weiterhin geschlossen.

Je nach Inzidenzentwicklung (>50, >100, >200) gelten in den betreffenden Landkreisen und kreisfreien Städten Allgemeinverfügungen die weiterführende Regelungen treffen. Beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
 
Touristen / Buchungen
Bestehende Buchungen während dem Lockdown können:
- verschoben oder "auf Eis gelegt werden", storniert (mit Rückzahlung der Anzahlung ohne zusätzliche Kosten) oder gut geschrieben werden
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bitte schriftlich
 
Bleiben Sie gesund und hoffen weiterhin das Beste! Nur nicht den Mut verlieren. 🧚‍🍀🐞
PS: Wir wissen auch nicht mehr als alle Anderen, wir gucken Nachrichten 🤷‍♀️
 

 

Corona Ostern LOCKDOWN

Liebe Campingfreunde,

es tut uns sehr leid, dass die folgenden Nachrichten nicht unser aller Hoffnung entspricht.
Wenn wir jetzt alle an einem Strang ziehen und uns an die Verordnungen halten hoffen wir bald wieder öffnen zu dürfen.

Die Bundesregierung hat folgendes beschlossen:
- lockdown über Ostern
- ab Heute 23.03. müssen wir bis vorraussichtlich, einschließlich 18.04.2021 geschlossen haben

Touristen / Buchungen über Ostern:
- bestehende Buchungen während dem Lockdown können ab sofort:
  verschoben, storniert (mit Rückzahlung ohne zusätzliche Kosten) oder gut geschrieben werden
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bitte schriftlich: Buchungsnamen, ursprüngliches An-und Abreisedatum,
  ein Alternativdatum An- und Abreisetag (Pfingsten & Fronleichnam ausgebucht) oder Kontonummer

Dauercamper:
- für Dauercamper gilt die Winterregel bis zum 28.03.2021 17:00 Uhr, Fr bis So betreten des Platzes zu Fuss möglich. KEINE ÜBERNACHTUNG
- ab Sonntag dem 28.03.2021, 17:00 Uhr bis einschließlich 08.04.2021, müssen wir komplett geschlossen haben, keine WINTERREGEL.
- verlassen Sie den Platz am 28.03.2021 rechtzeitig und berechnen Sie die Zeit an der Fussgängertür großzügig um den vorgeschriebenen Abstand zu gewährleisten

- voraussichtilich haben wir ab dem 09.04.2021 wieder ab 09:00 Uhr für Dauercamper gemäß Winterregel die Fussgängertür geöffnet (dies dient ausschließlich dazu nach dem Rechten zu sehen)

Die Regierung tagt wieder am 12.04.2021. Ob wir am 09.04.2021 öffnen dürfen ist uns noch nicht bekannt.

Campingpark Triolago
Am Campingplatz 1
54340 Riol Deutschland
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 6502 71 19
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Öffnungszeiten
Büro          08:00 - 12:00h  Mo - Fr
Rezeption 08:00 - 12:00h  14:00 - 18:00h  
Schranke  07:00 - 12:00h  14:00 - 22:00h
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